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zu verschiedenen rechtlichen und gesetzlichen Themen.
Gesetzliche Neuregelungen 2010
Quellen: Regierung online - Bundesministerium für Gesundheit - Hauffe - OLG Düsseldorf
Mit dem Wachstumsbeschleunigungsgesetz entlastet die Bundesregierung Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen schnell und nachhaltig: bei der Steuer und bei den Lohnebenkosten. Daneben steigen im kommenden Jahr die Rechengrößen der Sozialversicherungen, ebenso die Pflegestufen. Familien mit Kindern erhalten mehr Kindergeld.
Seit dem 1. Januar 2010 werden die Bürgerinnen und Bürger deutlich und nachhaltig entlastet.
Zusammen mit dem neuen Wachstumsbeschleunigungsgesetz treten das Bürgerentlastungsgesetz und weitere Einkommensteuersenkungen aus dem Konjunkturpaket II in Kraft: Das Kindergeld wird erhöht, die Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge werden stärker steuerlich berücksichtigt.
Die wichtigsten gesetzlichen Neuregelungen finden Sie hier im Einzelnen:
Weitere Änderungen ab 2010 in Kurzfassung:
Unterhaltszahlungen an "Trennungskinder" ab 2010
An die steigenden Kindergeldsätze wurde auch der Unterhaltsanspruch für Trennungs- und Scheidungskinder angepasst. Die neue "Düsseldorfer Tabelle" wurde am 6.Januar veröffentlicht. Sie gilt bundesweit als Richtschnur für die Höhe der Unterhaltszahlungen. Nach Schätzungen von Fachanwälten steigen die Unterhaltssätze um durchschnittlich 13 Prozent.
Düsseldorfer Tabelle mit Berechnungsbeispielen 2010 (pdf)
Unterhaltszahlungen an getrennt lebende / geschiedene Ehegatten
Jährlich können bis zu 13.805 Euro der Unterhaltszahlungen an Ex-Gatten oder getrennt lebende Ehepartner beim Finanzamt geltend gemacht werden. Künftig dürfen auch die Aufwendungen für die Kranken- und Pflegeversicherung als Sonderausgaben abgesetzt werden. Die Höchstsumme, die als Unterhaltszahlungen an bedürftige Angehörige oder Lebensgefährten abgesetzt werden kann, klettert von maximal 7680 auf 8004 Euro.
Umlagesatz für das Insolvenzgeld für 2010 angehoben
Der Umlagesatz für das Insolvenzgeld für das Kalenderjahr 2010 wird auf 0,41 Prozent festgelegt. Die Insolvenzgeldumlage ist von den Arbeitgebern aufzubringen. Sie finanziert das Insolvenzgeld, das die Arbeitsentgeltansprüche für die drei dem Insolvenzereignis vorhergehenden Monate sichert. Die Anhebung gegenüber dem Vorjahr um 0,31 Prozentpunkte ist unter anderem notwendig, um das Defizit von über einer Milliarde Euro auszugleichen, das bei der Bundesagentur für Arbeit im Jahre 2009 aufgrund der Auszahlung des Insolvenzgeldes infolge der Wirtschaftskrise entstanden ist.
Grundfreibetrag in der Einkommensteuer angehoben
Im Jahr 2010 bleibt mehr vom Einkommen steuerfrei. Der Grundfreibetrag steigt von 7.834 Euro auf 8.004 Euro für Ledige und von 15.669 Euro auf 16.009 Euro für verheiratete Paare. 8.004 Euro bzw. 16.009 Euro bleiben somit künftig nach Abzug von Werbungskosten und anderen Aufwendungen vom Zugriff des Fiskus verschont. Zugleich steigt die Summe, die der volljährige Nachwuchs verdienen darf, ohne dass der Anspruch auf Kindergeld verloren geht. Dieser Grenzbetrag wird auch auf 8.004 Euro angehoben. Vom höheren Freibetrag profitieren viele Senioren, da nun weniger Rentner eine Steuererklärung machen müssen.
Besteuerung der Rente ab 2010
Für alle Neurentner gilt, die gesetzliche Rente wird 2010 höher versteuert. So sind 40 Prozent der gesetzlichen Rente steuerfrei. 60 Prozent müssen mit dem persönlichen Steuersatz versteuert werden. Ausgegangen wird von der Bruttojahresrente. Liegen die Einkünfte der Rentner unter den neuen Grundfreibeträgen, können sie beim Finanzamt einen Antrag auf Ausstellung einer Nichtanlagebescheinigung stellen. Dieser "Freibrief" gilt dann für drei Jahre.
Anlageberatung von Banken muss protokolliert werden
Seit dem 1. Januar 2010 müssen Banken ihre Beratungsgespräche über Geldanlagen protokollieren. Vermerkt werden neben der Dauer und dem Anlass des Gesprächs auch die finanzielle Ausgangslage sowie die Wünsche der Kunden. Der Berater muss begründen, warum er gerade ein bestimmtes Produkt einem bestimmten Kunden empfohlen hat. Verbraucher sollen mit dieser neuen Regelung mehr Möglichkeiten bekommen, Fehlberatungen nachzuweisen. Schadenersatzansprüche verjähren in solchen Fällen nicht mehr wie bisher drei Jahre nach Vertragsschluss. Die Frist beginnt erst, wenn der Anleger vom Schaden erfährt, sie endet allerdings nach zehn Jahren.
Pfändungsschutz
Wer Schulden hat, soll künftig leichter über Geld für den täglichen Bedarf verfügen können. Ab Juli 2010 greift die Reform des Kontopfändungsschutzes. Verschuldete Haushalte, deren Konto gepfändet ist, können ein P-Konto (Pfändungsschutzkonto) einrichten. Darauf ist ein Betrag von monatlich 985,15 Euro vor Pfändung geschützt und kann vom Schuldner für den alltäglichen Bedarf wie Miete, Energie und Lebensmittel verwendet werden. Bisher mussten Schuldner eine Gerichtsentscheidung über die Freigabe in Höhe des für ihn geltenden Freibetrags erwirken. Andernfalls ist ihr gesamtes Vermögen gesperrt.
Käfig-Eier / Legebatterien
Zum 1. Januar 2010 ist in Deutschland endgültig das Halten von Hennen und damit die Produktion von Eiern in Legebatterien verboten. Bisher gab es noch Ausnahmen, die letzten laufen aber heute aus. In deutschen Supermärkten gibt es nun keine Käfig-Eier mehr. Schon in den vergangenen Monaten hat der Handel auf den Wunsch der Verbraucher reagiert und größtenteils auf artgerechte Haltung umgestellt. Darüber hinaus treten zum 1. Juli 2010 neue EU-weite Regeln zum Schutz vor Verunreinigungen in Lebensmitteln in Kraft.
Handytarife
Handytelefonate innerhalb der EU werden günstiger. Ab dem 1. Juli 2010 darf eine abgehende Telefonminute einen deutschen Handykunden in der EU nicht mehr als 46 Cent kosten. Wer im europäischen Ausland auf dem Handy angerufen wird, zahlt ab Juli 2010 nur noch 15 Cent (brutto).
Die EU fordert zudem, dass das Abhören der Mailbox im Ausland ab 2011 kostenlos sein soll.
Mit dem Handy im Internet zu surfen oder große Datenmengen via MMS zu verschicken, bleibt aber weiter teuer. Deswegen gilt für alle Kunden EU-weit ab 1. Juli 2010 eine Kostensperre, die die Verbindung im Ausland ab einem Betrag von 50 Euro (netto) automatisch trennt. Wer das nicht möchte, muss bis Ende Juni ausdrücklich Widerspruch einlegen. Das Limit bei 50 Euro anzusetzen ist jedoch nur ein Vorschlag der EU, Kunden können mit ihren Mobilfunkanbietern auch individuell höhere Summen aushandeln. Sobald 80 Prozent des vereinbarten Limits erreicht sind, muss das Unternehmen den Kunden informieren, etwa per SMS. Der Kunde kann dann entscheiden, ob er das Limit hoch setzen will.
Servicenummern
Ab 1. März 2010 gilt für Servicenummern, die mit 0180 beginnen, eine Preisangabepflicht für Anrufe aus dem Mobilfunk. Wer etwa bei einem TV-Gewinnspiel mitmacht, wusste bislang nie, wie viel ihn das tatsächlich kostet. Hier muss künftig laut Telekommunikationsgesetz der Maximalpreis auch für Mobilfunk genannt werden.
Dieser wird zudem für Handyanrufe bei 0180er-Nummern ab 1. März 2010 auf 42 Cent pro Minute (oder 60 Cent pro Telefonat) begrenzt; beim Festnetz sind es 14 Cent pro Minute oder 20 Cent pro Anruf.
Derzeit verlangen manche Unternehmen bis zu einem Euro pro Minute.
Widerrufsfrist bei Internetgeschäften
Für ersteigerte Waren gilt eine vierwöchige Widerrufs- und Rückgabefrist – egal ob im Internet oder im stationären Handel geboten wurde. Ab Juni 2010 wird diese Frist im Netz auf zwei Wochen verkürzt und damit den anderen Online- und Fernabsatzgeschäften angeglichen.
Bei Auktionshäusern in der Einkaufsstraße bleibt es hingegen bei der Vier-Wochen-Regel. Bei nicht ersteigerten Waren sind Geschäfte hingegen nicht gesetzlich verpflichtet, Kaufverträge innerhalb von zwei Wochen rückgängig zu machen. Viele Händler bieten dies jedoch aus Kulanz an.
Neuerungen im Datenschutz / Werbezwecke
Der Gesetzgeber hat für 2010 umfassende Neuerungen im Datenschutzrecht beschlossen. Die erste Novelle, die das Nutzen personenbezogener Daten für Werbezwecke nur noch im Ausnahmefall ohne Einwilligung des Verbrauchers erlaubt, gilt bereits seit September 2009.
Die zweite Novelle greift im April 2010 und stellt höhere Anforderungen an Auskunfteien wie Schufa, Creditreform und Bürgel. Sie sind künftig verpflichtet, über ihre Bewertungsmethoden der wirtschaftlichen Verhältnisse von Verbrauchern – das "Scoring" – Auskunft zu geben. Dabei soll transparent werden, welche Merkmale den Score-Wert beeinflussen.
Stromzähler in Neubauten
Intelligente Stromzähler werden ab Januar 2010 in Neubauten und bei umfassenden Umbauten Pflicht. Diese Smart-Meter sollen helfen, Energie zu sparen. Im Gegensatz zum alten Zählerkasten bieten digitale Strommesser die Möglichkeit, den Verbrauch am heimischen Computer zu prüfen. Ab Ende 2010 müssen Versorger zudem Tarife anbieten, die die unterschiedlichen Erzeugerkosten zu den jeweiligen Tageszeiten weitergeben. Experten rechnen mit einem Sparpotenzial von zehn bis 30 Prozent.
Umweltzone / Grüne Plakette
Zwei Jahre nach ihrer Einführung werden die Fahrverbote in der Berliner Umweltzone verschärft. Nun dürfen nur noch Fahrzeuge mit grüner Plakette in den Stadtvierteln innerhalb des S-Bahn-Rings fahren. Ziel ist es, die Luftbelastung durch Feinstaub und Stickoxide zu verringern. Autos mit gelber oder roter Plakette sind künftig aus der Innenstadt verbannt. Bei Verstößen drohen 40 Euro Bußgeld und ein Punkt in der Flensburger Kartei.
In Hannover werden die Regeln 2010 ebenfalls verschärft. In Bremen, Frankfurt am Main und Neu-Ulm dürfen Autofahrer künftig nur noch mit gelber oder grüner Plakette in die Innenstadt, nicht mehr mit der roten.
Zum Jahreswechsel 2009/2010 richteten Bonn, Freiburg, Heidelberg, Münster und Pfinztal Umweltzonen ein. Osnabrück folgte am 4.Januar 2010. Stuttgart zieht zum 1. Jul 2010i nach.
Abgasplakette
Hauptuntersuchung (HU) und Abgasuntersuchung (AU) für Autos wurden zum 01. Januar 2010 zusammengelegt. Die sechseckige AU-Plakette auf dem vorderen Kennzeichen fällt weg, Nachweis ist künftig die runde HU-Plakette auf dem hinteren Nummernschild.
Fernsehen / HDTV
HDTV: Fernsehzuschauer können bald bei einer Reihe von Privatsendern das hochauflösende Fernsehen (HDTV) empfangen. Sat.1, ProSieben und Kabel1 wollen die neue Technik zum Jahresanfang einführen, ARD und ZDF folgen Mitte Februar zu Beginn der Winterspiele.
Schon älter aber noch immer aktuell:
Impressumspflicht seit 2007
Seit dem 01. März 2007 ist das Telemediengesetz (TMG, auch "Internetgesetz") in Kraft, das unter anderem auch die Inhalte des Impressums vorschreibt.
Demnach müssen folgende Mindestangaben auf jeder (außer rein privater) Homepage deutlich erscheinen:
Hier lesen Sie Genaueres:
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz seit 2006
Das AGG, das rund um den Arbeitsplatz Benachteiligungen aus Gründen der Rasse,
der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion, der Weltanschauung,
einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität verbietet,
ist am 18. August 2006 in Kraft getreten.
Der Wortlaut des Gesetzes, ein Merkblatt mit einem Überblick über die
arbeitsrechtlichen Auswirkungen sowie der neue § 61 b des Arbeitsgerichtsgesetzes
sind per Gesetz seit August 2006 aushangpflichtig.
Hier stellen wir Ihnen die aushangpflichtigen Bestandteile zum Download zur Verfügung:
Pflichtangaben in Geschäfts-E-Mails seit 2007
Wer geschäftliche E-Mails ohne bestimmte Mindestangaben zum Unternehmen versendet, muss ab sofort mit Strafen und Bußgeld rechnen! Hier können Sie die neuen Regelungen nachlesen.