Auf dieser Seite finden Sie aktuelle Neuigkeiten
zu verschiedenen rechtlichen und gesetzlichen Themen.
Gesetzliche Neuregelungen 2012
Quellen: Regierung online - Bundesministerium für Finanzen, Bundesministerium für Arbeit und Soziales und Hauffe
Drittes Gesetz zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes
verabschiedet am 06.12.2011
Die für die Berechnung der Umsatzsteuer nach vereinnahmten Entgelten maßgebliche Umsatzgrenze wurde zum 1. Juli 2009 bundeseinheitlich auf 500.000 Euro angehoben. Die Maßnahme war bis zum 31. Dezember 2011 befristet. Mit dem Dritten Gesetz zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes vom 6. Dezember 2011 (BGBl. I S. 2562) wird die Umsatzgrenze von 500.000 Euro dauerhaft fortgeführt.
Zuschuss für Existenzgründer
Neue Regelbedarfe in der Grundsicherung für Arbeitsuchende
Beitragsbemessungsgrenzen - Rechengrößen in der Sozialversicherung 2012
Mit der Verordnung über die Sozialversicherungsrechengrößen 2012 wurden die maßgeblichen Rechengrößen der Sozialversicherung gemäß der Einkommensentwicklung im Jahr 2011 aktualisiert.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat jährlich den Wert der Sachbezüge nach dem tatsächlichen Verkehrswert im Voraus anzupassen und dabei eine möglichst weitgehende Übereinstimmung mit den Regelungen des Steuerrechts sicherzustellen. Die Werte für Verpflegung und Unterkunft werden daher jährlich an die Entwicklung der Verbraucherpreise angepasst. Der Verbraucherpreisindex für Verpflegung ist im maßgeblichen Zeitraum von Juni 2010 bis Juni 2011 um 1,1 Prozentpunkte und für Unterkunft oder Mieten um 3 Prozentpunkte gestiegen. Auf dieser Grundlage wurden die Monatswerte für die Verpflegung für 2012 von 217 auf 219 € und der Wert für Unterkunft oder Mieten von 206 auf 212 € angehoben.
Rentenversicherung 2012
Nachdem die Bundesregierung im Vermittlungsausschuss auf die "Zweijahres-Steuererklärung" verzichtet hat, konnte am 23.09.2011 das Steuervereinfachungsgesetz 2011 verabschiedet werden.
Das Steuervereinfachungsgesetz hat sowohl rückwirkend als auch vorausschauend Auswirkungen auf die Steuerlast, die jeder Bundesbürger zu tragen hat.
Einige wichtige gesetzliche Neuregelungen finden Sie hier in Stichpunkten:
Schon älter als ein Jahr aber noch immer aktuell:
Pfändungsschutz: P-Konto einrichten seit 01. Juli 2010
Wer Schulden hat, soll leichter über Geld für den täglichen Bedarf verfügen können. Seit dem 01. Juli 2010 greift die Reform des Kontopfändungsschutzes. Verschuldete Haushalte, deren Konto gepfändet ist, können ein P-Konto (Pfändungsschutzkonto) einrichten. Darauf ist ein Betrag von monatlich 985,15 Euro vor Pfändung geschützt und kann vom Schuldner für den alltäglichen Bedarf wie Miete, Energie und Lebensmittel verwendet werden. Bisher mussten Schuldner eine Gerichtsentscheidung über die Freigabe in Höhe des für sie geltenden Freibetrags erwirken, andernfalls war ihr gesamtes Vermögen gesperrt.
Eckdaten zum Pfändungsschutzkonto (pdf) PDF bereitgestellt vom Infodienst Schuldnerberatung am 31.05.2010
Impressumspflicht seit 2007
Seit dem 01. März 2007 ist das Telemediengesetz (TMG, auch "Internetgesetz") in Kraft, das unter anderem auch die Inhalte des Impressums vorschreibt.
Demnach müssen folgende Mindestangaben auf jeder (außer rein privater) Homepage deutlich erscheinen:
Hier lesen Sie Genaueres:
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz seit 2006
Das AGG, das rund um den Arbeitsplatz Benachteiligungen aus Gründen der Rasse,
der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion, der Weltanschauung,
einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität verbietet,
ist am 18. August 2006 in Kraft getreten.
Der Wortlaut des Gesetzes, ein Merkblatt mit einem Überblick über die
arbeitsrechtlichen Auswirkungen sowie der neue § 61 b des Arbeitsgerichtsgesetzes
sind per Gesetz seit August 2006 aushangpflichtig.
Hier stellen wir Ihnen die aushangpflichtigen Bestandteile zum Download zur Verfügung:
Pflichtangaben in Geschäfts-E-Mails seit 2007
Wer geschäftliche E-Mails ohne bestimmte Mindestangaben zum Unternehmen versendet, muss ab sofort mit Strafen und Bußgeld rechnen! Hier können Sie die neuen Regelungen nachlesen.